Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II kennt jeder Autofahrer.
Doch was hat es mit den CoC-Papieren auf sich?
Was sind CoC-Papiere?
CoC ist die Abkürzung für "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung. Das Dokument ist jedem Fahrzeug, das dem genehmigten Typ entspricht, beizufügen: Es muss also bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt werden. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat.
Auf deutschen CoC steht meist "EG-Übereinstimmungsbescheinigung", in anderen Ländern ist das Dokument in der jeweiligen Landessprache verfasst. Italienische Papiere sind zum Beispiel mit "Certificato di Conformita" überschrieben, französische mit "Certificat de conformité".
Was steht in den CoC-Papieren?
Dokumentiert sind alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben und für die Zulassung nötig sind. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte. Die Angaben gehen noch über die hinaus, die in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II stehen.
Wozu braucht man CoC-Dokumente?
Das Certificate of Conformity dient der Zulassungsstelle zur Feststellung der technischen Daten, die für die Zulassung erforderlich sind. CoC bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Es vereinfacht die Zulassung – und zwar auch, wenn das Fahrzeug in einem anderen EU-Land angemeldet werden soll. Bevor das CoC-Zertifikat eingeführt wurde, war der Aufwand für die Zulassung eines Autos aus der EU deutlich höher.
Kann man ein Fahrzeug auch ohne CoC zulassen?
War das Fahrzeug bereits in einem EU-Land angemeldet, kann es grundsätzlich auch ohne CoC-Papiere zugelassen werden, sofern eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist. Für den Nachweis wird jedoch oft das CoC-Papier verlangt. Kann man nicht nachweisen, dass eine EG-Typgenehmigung besteht, muss der Hersteller oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Daten zusammenfassen.
Alternativ kann auch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt ("Einzelgenehmigung"). "Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist", heißt es dazu in §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).